Findet Schule auch bei Glatteis statt?

Grundsätzlich gilt in Nordrhein-Westfalen folgende Regel: Bei plötzlich eintretenden extremen Witterungsverhältnissen – also zum Beispiel bei Glatteis oder starkem Schneefall – entscheiden morgens die Eltern, ob der Schulweg für ihre Kinder zumutbar ist. Volljährige Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst. Wichtig ist, dass Schülerinnen und Schüler sicher und gesund zur Schule kommen. Wenn sich Eltern dafür entscheiden, ihr Kind nicht zur Schule zu schicken, muss die Schule darüber unverzüglich, am besten per Telefon noch am selben Morgen, informiert werden. Das Gleiche gilt auch für die volljährigen Schülerinnen und Schüler, die sich entscheiden, aufgrund der extremen Witterungsverhältnisse nicht zur Schule zu gehen. Da das Nichterscheinen in der Schule in derartigen Fällen entschuldigt ist, können Schülerinnen und Schülern hieraus auch keine negativen Konsequenzen entstehen. Für versäumte Klassenarbeiten bieten die Schulen einen Nachschreibtermin an.

Eine Anordnung des Schulträgers über einen generellen Schulausfall wie etwa in Düsseldorf gibt es hier nicht.

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