Schuljahr 2016/17

Rolf Puller // Archiv // 23. Mai 2017

Klassentreffen nach 52 Jahren

Ihr früheres Schulhaus besuchten am 23. Mai 2017 einige ehemalige Abiturientinnen, die hier 1965 die Reifeprüfung abgelegt hatten. Unser Gebäude beherbergte vor der Gründung als Realschule Helmholtzstraße im Jahr 1971 das Städtische Mädchengymnasium Helmholtzstraße. Aus ganz Deutschland angereist und mit vielen Erinnerungen im Gepäck waren die Damen gespannt darauf, ob sie ihren ehemaligen Oberstufen-Klassenraum wiederfinden. Zu ihrer Schulzeit befanden sich im ehemaligen Direktorenhaus, in dessen Erdgeschoss heute die Mädchen- und Jungenumkleiden der Turnhalle befinden, Klassenräume. Neugierig waren die ehemaligen Schülerinnen, ob und was sich in den letzten Jahrzehnten seit ihrem Abitur alles verändert hat. Besonders beeindruckt zeigten sie sich von den Werk- und Hauswirtschaftsräumen, der Turnhalle und der Aula, die auch der heutige Schulleiter Rolf Puller aus seiner Zeit als Berufsanfänger noch in einem wenig einladenden Zustand in Erinnerung hat – ganz anders als heute, nach der Sanierung der Schule in den Jahren 2007 bis 2012.

 

Rolf Puller // Archiv // 24. April 2017

Sitzecke zum Chillen

Die Schulhofgestaltung unter Beteiligung unserer Schülerschaft ist fast abgeschlossen: In den Osterferien wurde die Sitzgruppe auf dem Podest vor dem Neubau montiert, die aus den Geldern des Sponsorenlaufs 2015 finanziert werden konnte. Die SV ist stolz darauf, die Planungen zur Verschönerung des Schulhofs aktiv vorangetrieben und nun eine Sitzecke für alle zur Verfügung zu haben. In den nächsten Wochen werden noch Pflasterarbeiten durchgeführt, so dass sich die Jugendlichen den Platz bald zu eigen machen können.

Rolf Puller // Archiv // 7. April 2017

Auf in die Osterferien!

Auch das Schulsekretariat macht Pause: Vom 8. – 23. April 2017 ist unser Büro nicht besetzt. Eingehende Post und Mails werden aber regelmäßig nachgesehen. Wenn Sie Post von unserer Schule erwarten, wird Sie diese voraussichtlich in der ersten vollen Aprilwoche erreichen.

Allen Schülerinnen und Schülern und deren Eltern, allen Lehrkräften und allen Besuchern unserer Internetpräsenz wünschen wir eine schöne und erholsame Osterzeit!

Rolf Puller // Archiv // 2. April 2017

Handynutzung in unser Schule – was ist sinnvoll, was ist nicht gestattet?

Sollen Lehrkräfte Handys wegnehmen oder nicht? Verschiedene Zeitungen haben in den letzten Wochen und Monaten mehrfach über dieses Thema berichtet; die Diskussion darüber erregt die Gemüter. Einerseits sind Handys und Smartphones moderne Kommunikationsmittel, die aus unserem Alltagsleben nicht mehr wegzudenken sind, andererseits bedarf es im schulischen Bereich einiger Regeln des Umgehens damit.

Diese sind in unsere Schulordnung zu finden; diese Regeln hat unsere Schulkonferenz beschlossen. Um während des Schulalltags Konzentration auf das Lernen zu ermöglichen, ist die Benutzung des Handys im Unterricht für private Zwecke nicht gestattet: Denn die Nutzung von Instant-Messenger-Diensten und sozialen Netzwerken würde die Aufmerksamkeit vom Unterricht abziehen; es würde den Lernbetrieb stören, wenn während des Lernens Benachrichtigungstöne Unterrichtsgespräche oder Stillarbeitsphasen unterbrächen. Während Klassenarbeiten und Lernzielkontrollen ist durch diese Regel sichergestellt, dass sich keine Schülerin oder kein Schüler unerlaubter Hilfen bedient und sich auf ungerechtfertigte Weise Vorteile gegenüber anderen verschafft. Insbesondere während der Hofpausen, aber auch im allgemeinen Schulbetrieb gewährleistet das Handyverbot das Persönlichkeitsrecht der Jugendlichen am eigenen Bild. Ungewollte Fotoaufnahmen können so nicht gemacht werden können. Auch ein evtl. Download unzulässiger Internetseiten kann auf diese Weise verhindert werden.

Übereinstimmend mit vielen anderen Schulen und mit der Rechtslage werden Handys bei Verstößen gegen diese Regel durch die jeweilige Lehrkraft abgenommen und in sichere Verwahrung genommen. Am Ende eines Unterrichtstags wird das Mobiltelefon dann wieder ausgehändigt; bei wiederholtem Fehlverhalten sind dann erzieherische Maßnahmen wie etwa ein erzieherisches Gespräch unter Beteiligung der Eltern notwendig. So ist sichergestellt, dass es nicht zu den oben genannten Störungen des Lernens und des schulischen Miteinanders kommen kann.

Aber der Umgang mit dem Smartphone will gelernt sein: Gerade weil diese Geräte nicht mehr aus dem alltäglichen Leben wegzudenken sind, ist ein sinnvoller Umgang damit, vor allem was soziale Netzwerke wie Facebook und Instagram betrifft, immer wieder Unterrichtsthema in unserer Schule – eingebunden in das schulische Medienkonzept. So sensibilisieren wir die Kinder und Jugendlichen auch für die Problematik des „Cybermobbings“ und nutzen hierzu das Präventionsprogramm „click it!“.

Je nach Unterrichtsvorhaben ist es durchaus sinnvoll, dass Handys auch zur Internetrecherche, zur Fotodokumentation eines Unterrichtsvorhabens oder im Rahmen von Interviews in einem Projekt genutzt werden. Diese Art des Handyeinsatzes – unter pädagogischer Leitung der Lehrkräfte – ist natürlich gestattet. So kann eine sinnvolle Nutzung des Smartphones Handy gut eingeübt werden.

Instant-Messenger-Dienste können andererseits außerhalb des Unterrichts den Informationsfluss in den Lerngruppen sicherstellen, auch zu erkrankten Schülerinnen und Schülern. Mehrere Lehrkräfte der Hermann-von-Helmholtz-Realschule nutzen diese Möglichkeiten in Klassengruppen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften – wichtige Informationen, aber auch Arbeitsmaterialien und Lernhinweise lassen sich auf diese Weise leicht weiterverteilen.

Rolf Puller // Archiv // 14. März 2017

Hochbeete auf dem Schulhof aufgestellt

Die ersten Frühblüher zeigen sich in den beiden neuen Hochbeeten auf dem Schulhof: Schülerinnen und Schüler haben dort unter der Anleitung Frau Reichards die ersten Primeln gesetzt. Sie markieren die Stellen, an denen in den nächsten Monaten eine Gruppe aus Kindern und Jugendlichen einen kleinen “Schulgarten” errichten, hegen und pflegen wird.

Die beiden Hochbeete sind Teil der Schulhofplanung aus dem Oktober 2016 , die jahreszeitlich bedingt erst jetzt umgesetzt werden kann. Auf der Freifläche links neben den beiden Hochbeeten wird in den Osterferien eine Sitzgruppe zum “Chillen” während der großen Pausen montiert werden. Beide Vorhaben werden durch die Einnahmen aus dem Sponsorenlauf 2015 finanziert.

Rolf Puller // Archiv // 14. März 2017

Ein “Traumland” in Wuppertal gestalten …

… konnten Siebtklässler, die an einem Vorhaben der Schule in Kooperation mit dem “Modelltraumland Wuppertal” unter Anleitung der Betreiber Bernd Schreiber und Klaus Weikamp teilnahmen. Die Bastler gestalteten eine Landschaft – passend zu einem vorgegebenen Gebäude. Ziel des Vorhabens war es, die Kreativität der Kinder anzuregen und zu fördern.

Das Projekt wurde finanziell durch das Bund-Länder-Programm “Soziale Stadt NRW” und von der Stadt Wuppertal im Rahmen der Projektentwicklung im “Mirker Quartier” gefördert.

Rolf Puller // Archiv // 10. März 2017

Zwischenbilanz auf dem Weg zum eigenen Beruf

Ihre zweite berufliche Praxisphase absolvierten die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 in der Zeit vom 6. bis 24. Februar 2017 mit dem Betriebspraktikum. Hatten sie im vergangenen Schuljahr schon einmal einige Tage in einzelne Berufsfelder hineinschnuppern können, stand in dieser Zeit eine dreiwöchige Erkundung eines Ausbildungsberufes an.

Die eigenen Erfahrungen in dieser Zeit bereiteten die Jugendlichen in den Auswertungstagen im Februar und März auf und erstellten dazu Plakate und Präsentationen für die Praktikumsausstellung. Einige gestalteten dazu Wandzeitungen, andere präsentierten ihre Erkundungsergebnisse anschaulich als “Personen”. Die Ausstellung kann bis zum 24. März im Erdgeschoss betrachtet werden; die Schülerinnen und Schüler insbesondere der Jahrgangsstufe 8 haben diese in den letzten Tagen schon interessiert und neugierig besucht.

Die Praxiselemente in der Jahrgangsstufe 8 und 9 sind Bausteine des umfangreichen Berofsorientierungskonzepts der Schule. Für die Neuntklässler stehen nun in diesen Tagen die Beratungsgespräche zur Berufsorientierung an, deren Ergebnisse in einer Anschlussvereinbarung festgehalten werden – dem Anspruch “Kein Abschluss ohne Anschluss!” soll dadurch einen Schritt näher gerückt werden.