Schuljahr 2019/20

Rolf Puller // Archiv // 16. April 2020

Schulbetrieb nach den Osterferien

Ab Donnerstag, 23.04.2020, sollen die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 zur Vorbereitung auf ihre Prüfungen und Abschlüsse wieder in die Schule gehen können.

Da sich in der Schule niemand am CORONA-Virus anstecken soll, sind besondere Vorschriften (z. B. Abstand halten) notwendig – deswegen müssen die Klassen geteilt werden. Das heißt auch, dass nicht der bisherige Stundenplan gelten kann. Wegen der Teilung werden die Schülerinnen und Schüler dann z. T. auch bei anderen Lehrkräften Unterricht haben als bisher. Dazu wird die Schulleitung in den nächsten Tagen „Stundenpläne“ erstellen – Mitte der kommenden Woche werden Schülerinnen und Schüler und deren Eltern Genaueres erfahren. Noch ist nicht klar, wie viele Unterrichtsstunden in welchen Fächern das sein werden.

Da in den letzten Wochen wegen der CORONA-Krise nicht der „normale“ Unterricht stattfinden konnte, will das Schulministerium in diesem Jahr auf die zentralen Prüfungen verzichten. Stattdessen sollen an den Schulen Klassenarbeiten geschrieben werden, die ähnlich wie eine schriftliche Abschlussprüfung aufgebaut sind. Es soll aber darauf Rücksicht genommen werden, welcher Unterrichtsstoff denn tatsächlich in den letzten Wochen und Monaten vermittelt worden ist. Über den erreichten Abschluss soll dann wie bisher auch das Zeugnis am Ende des Schuljahres entscheiden.

Das Schulministerium plant, dass wegen des Unterrichtsausfalls am Schuljahresende nicht über Versetzungen entschieden werden muss, sondern alle Schülerinnen und Schüler in die nächsthöhere Jahrgangsstufe übergehen sollen, also zum Beispiel von der Klasse 7 in die Klasse 8. Hat aber jemand „schlechte“ Schulleistungen, kann das Schuljahr dann freiwillig wiederholt werden. Diese freiwillige Wiederholung zählt aber nicht als Sitzenbleiben.

Diese Regelung gilt auch für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 6. Ein Wechsel zur Hauptschule oder zum Gymnasium ist in diesem Jahr nicht vorgesehen.

Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 werden erst einmal weiter Unterricht über unser pädagogisches Netzwerk iServ haben und so ihre Lernaufgaben erledigen.

Das Schulministerium plant, dass bis zum Schuljahresende schrittweise immer mehr Jahrgangsstufen wieder „normal“ zur Schule gehen können – aber nur, wenn der weitere Verlauf der CORONA-Pandemie dies zulässt.

Ganz wichtig ist, dass sich jeder, der zur Schule kommt, an die Hygieneregeln (Abstand halten – Hände waschen – in die Armbeugen husten und niesen) hält.

Nicht zur Schule kommen dürfen die, die eine Erkältung, Husten, Schnupfen und Heiserkeit haben – sie könnten mit dem CORONA-Virus infiziert sein und andere anstecken. Das muss unbedingt vermieden werden.

Rolf Puller // Archiv // 1. April 2020

Sport und Bewegung halten fit – auch während der Schulschließung

Wenn Schulen und Sportvereine schließen, Bolzplätze und Spielplätze gesperrt werden, empfohlen wird, das Haus möglichst nicht mehr zu verlassen, haben viele Kinder und Jugendliche fast keine Möglichkeit mehr sich zu bewegen. Unsere Sportlehrerin Frau Weber und ihre Fachkolleginnen und –kollegen haben aber dafür vorgesorgt und ein breites Angebot an sportlichen Aktivitäten zuhause in unser pädagogisches Schulnetzwerk IServ gestellt, das für die  jeweiligen Klassen passend ist. Diesen Wohnzimmersport kann man auch hier herunterladen. Auf diese Weise lernen unsere Schülerinnen und Schüler nicht nur Mathematik, Deutsch, Englisch usw., sondern halten sich auch fit.

Darüber hinaus stellt  auch die Landesstelle für den Schulsport hier in den kommenden Wochen von Montag bis Freitag Bewegungsideen vor, die zu Hause allein durchgeführt werden können. Jeden Tag kann man ein „Bewegungstor“ eines Ideenkalenders öffnen – ähnlich wie in einem Adventskalender. Viel Spaß dabei!

Rolf Puller // Archiv // 1. April 2020

Caritasverband verzichtet im April auf den Beitrag für die Übermittagsbetreuung

Wie die Städte Wuppertal und Solingen selbst wird auch der Caritasverband Wuppertal/Solingen e. V. für den Monat April keine Lastschriftzahlungen für die Betreuungsangebote an den Schulen einziehen. Darüber informiert der Elternbrief des Verbandes. Dadurch entlastet sind die Eltern, die ihre Kinder zur Übermittagsbetreuung hier an der Schule angemeldet haben.

Rolf Puller // Archiv // 27. März 2020

Verschiebung der Termine der schriftlichen Prüfungen der ZP 10

Mit Blick auf die Auswirkungen der aktuellen Schulschließung hat das Schulministerium am 27.03.2020 festgelegt, dass die Haupttermine der schriftlichen Prüfungen in den diesjährigen Zentralen Prüfungen 10 um einige Tage nach hinten verschoben werden: Neue Termine sind:

12.05.2020 Deutsch
14.05.2020 Englisch
19.05.2020 Mathematik

Das wird auch Auswirkungen auf die jeweiligen Nachschreibtermine haben, zumal der ursprüngliche Nachschreibtermin für das Fach Deutsch auf den 19.05.2020 festgesetzt war.

Ziel der Landesregierung ist es (am heutigen Tag), die Jugendlichen zum gleichen Entlassungstermin in ihre nächsten Lebensabschnitte übergehen zu lassen wie bisher geplant. Ob das gelingt, werden die weiteren Entwicklungen der SARS-CoV-2-Pandemie zeigen …

Rolf Puller // Archiv // 27. März 2020

Schulministerin Gebauer schreibt an die Eltern zur Notbetreuung in den Schulen

In ihrem Brief vom 27.03.2020 wendet sich die Schulministerin des Landes Nordrhein-Westfalen an die Eltern: Darin informiert sie über die Notbetreuung für die Kinder bis zur Jahrgangsstufe 6, die Voraussetzungen, die dafür erfüllt sein müssen, und über notwendige Vorkehrungen im Bereich der Gesundheitsfürsorge. Diese müssen alle Beteiligten einhalten. Kranke Kinder dürfen an der Notbetreuung nicht teilnehmen, damit keine weiteren Menschen angesteckt werden können.

Weitere Informationen sind auf unserer Schulhomepage nachzulesen: An der Notbetreuung dürfen nur diejenigen Kinder teilnehmen, von denen mindestens ein Elternteil in einem Beruf der kritischen Infrastruktur, z. B. im Gesundheitswesen, arbeitet. Die notwendigen Formulare findet man dort und hier (Betreuungsantrag und Bestätigung des Arbeitgebers über die jeweilige Tätigkeit). Erziehungsberechtigte, die Betreuungsbedarf für ihre Kinder haben, melden sich bitte frühzeitig telefonisch unter 0202 5632317 oder per Mail in der Schule. Der Betreuungsbedarf kann auch auf den Anrufbeantworter gesprochen werden. Auch während der Zeit der Schulschließung wird das Telefon regelmäßig abgehört.

Rolf Puller // Archiv // 26. März 2020

Wegfall der “Blauen Briefe” in diesem Schulhalbjahr

Das Schulministerium hat am 25.03.2020 einen Erlass versandt, dass es in diesem Jahr keine Mahnungen über nicht ausreichende Leistungen, die sogenannten “Blaue Briefe”, geben wird. Die Eltern der Kinder und Jugendlichen, die zurzeit in einem Fach nicht mindestens mit “ausreichend” bewertet werden können, werden in den nächsten Tagen also keine entsprechende Post bekommen.

Gleichzeitig hat das Ministerium mitgeteilt, dass am Schuljahresende in der Zeugniskonferenz nur  e i n e  “5” nicht gewertet werden wird, falls mehrere mangelhafte Leistungen festzustellen sind. Falls eine Schülerin oder ein Schüler auf dem Halbjahreszeugnis in einem Fach schon eine “5” auf dem Zeugnis stehen hatte, gilt diese für das betreffende Fach schon als Warnung.

Bei Schulabschlüssen müssen ohnehin alle mangelhaften oder ungenügenden Leistungen berücksichtigt werden – unabhängig davon, ob diese angemahnt wurden oder nicht.

Die Schulleitung und die Lehrkräfte der Hermann-von-Helmholtz-Realschule hoffen darauf, dass bald wieder ein regelmäßiger Schulbetrieb möglich sein wird und bis zu den Sommerferien gearbeitet werden kann. Das Ziel des Lehrerkollegiums ist es, jetzt und später wieder im Unterricht in der Schule mit den Klassen gemeinsam darauf hinzuarbeiten, dass alle unter den gegebenen Umständen die jeweils bestmöglichen Leistungen erzielen können!