Riedel Communcations GmbH & Co. KG

Kooperationsvereinbarung zwischen

Hermann-von-Helmholtz-Realschule Helmholtzstr. 40, 42105 Wuppertal

– nachfolgend als “HvH” bezeichnet –

und

Riedel Communcations GmbH & Co. KG Uellendahler Str. 353, 42109 Wuppertal

– nachfolgend als „Riedel“ bezeichnet –

– beide gemeinsam als „die Partner“ bezeichnet –

  1. Präambel

Die HvH und das Unternehmen Riedel sehen den bestehenden und zunehmend wachsenden Fachkräftemangelals großeHerausforderung fürUnternehmen und denArbeitsmarkt. Gleichzeitig sind viele Schülerinnen und Schüler im Hinblick auf die persönliche Berufswahl häufig orientierungslos und es fällt ihnen schwer, sich festzulegen.

Dies ist der Hintergrund für das Kooperationsprojekt Riedel x HvH, welches Gegenstand dieser Kooperationsvereinbarung ist.

Beide Partner gehen davon aus, dass eine bessere Kenntnis über die gegenseitigen Erwartungen und Anforderungen den Jugendlichen beim Erwerb von Kompetenzen zur Bewältigung ihres Lebens und der Vorbereitung auf ihre persönliche und berufliche Zukunft sowie ihrer Ausbildungsreife zugutekommt.

2. Ziele und Inhalte der Kooperation

2.1.     Das übergeordnete Ziel der Kooperation bestehen darin, dass die Schülerinnen und Schüler die Arbeits- und Wirtschaftswelt kennen lernen, indem ihnen eine angemessene Praxisbegegnung ermöglicht               wird,                           um         ein      realistisches                  Bild      über     Arbeitsplatzbedingungen    und Qualifikationsanforderungen entwickeln zu können.

2.2.     Die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler der HvH sollen einen vertieften Einblick in das Unternehmen Riedel und die angebotenen Ausbildungsberufe erhalten. Damit sollen sie mehr Klarheit in Bezug auf die eigenen Präferenzen bei der Berufswahl erhalten. Darüber hinaus soll so sichergestellt werden, dass sie mit Riedel vertraut sind, Anforderungen und Abläufe kennen, wissen was sie in der Ausbildung erwartet und so eine fundierte Berufswahlentscheidung treffen.

2.3.     Das Unternehmen Riedel hat im Rahmen des Projektes die Möglichkeit, für sich und seine Ausbildungsberufe zu werben. Durch den Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern können frühzeitig geeignete Bewerber für die eigenen Ausbildungsberufe gesichtet und an das Unternehmen herangeführt werden.

Darüber hinaus unterstützt das Projekt die aktuellen Auszubildenden von Riedel bei der Erweiterung ihrer fachlichen und sozialen Kompetenzen, die sie im Umgang mit den Schülerinnen und Schülern erweitern können.

2.4.     Die Schule und das Unternehmen entwickeln gemeinsam Projekte, die dazu beitragen, das Interesse der Schülerinnen und Schüler an der Wirtschafts-, Arbeits- und Berufswelt zu wecken und auszubauen. Die Unterrichtsinhalte sollen durch diese Kooperation mit dem Unternehmen einen stärkeren Realitäts- und Praxisbezug erhalten und ständig weiterentwickelt werden.

  1. Konkrete Umsetzung und Projekte

3.1.     Die HvH und Riedel arbeiten gemeinsam an den im Anhang beschriebenen konkreten dauerhaften Initiativen und Projekten. Die Schule und das Unternehmen verständigen sich laufend darüber, wie sie die Vorhaben in die Praxis umsetzen.

3.2.     Darüber hinaus können weitere dauerhafte Initiativen und Projekte gemeinsam erarbeitet und durchgeführt werden.

  1. Weitere Rahmenbedingungen

 

4.1.     Grundlage der Zusammenarbeit von Schule und Unternehmen sind u. a. die schulrechtlichen Bestimmungen und Richtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen.

4.2.     Die Zusammenarbeit zwischen HvH und Riedel soll konstruktiv und ungezwungen entstehen und ständig weiterentwickelt werden. Sie soll sich an den Möglichkeiten der jeweiligen Beteiligten orientieren.

4.3.     Die konkret fixierten Initiativen und Projekte in Abschnitt 3 bzw. dem Anhang haben – unabhängig vom formulierten Verbindlichkeitsgrad – den Stellenwert von Absichtserklärungen. Ein Rechtsanspruch auf Erfüllung besteht für keine der beiden Seiten.

4.4.     Diese Kooperationsvereinbarung beginnt mit dem Datum der Unterzeichnung und läuft auf unbestimmte Zeit. Sie kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vertragspartner gekündigt werden.

4.5.     Zwischen den Kooperationspartnern besteht grundsätzlich Einigkeit darüber, dass diese Vereinbarung auf eine langfristige Kooperationsentwicklung ausgerichtet ist.

  1. Öffentlichkeitsarbeit

5.1.     Die Kooperationspartner unterstützen sich gegenseitig bei der Öffentlichkeitsarbeit in Bezug auf ihr            Kooperationsvorhaben.    Sie      verfolgen     diesbezüglich      gemeinsam     abgestimmte Präsentationsstrategien. Den Partnern steht es frei, unabhängig voneinander Berichte über realisierte Kooperationsvorhaben für ihre Öffentlichkeitsarbeit zu nutzen.