Schulordnung

Regeln an der Schule erleichtern das Miteinander in einem „Großbetrieb“ von 500 Kindern und Jugendlichen und 35 Lehrpersonen, sie setzen Grenzen, geben aber auch Orientierung.Aber sie müssen auch klar und unmissverständlich aufgestellt sein.

Allgemeine Regeln

Jede Schülerin und jeder Schüler hat die Pflicht, daran mitzuwirken, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann; sie sind insbesondere verpflichtet:

  • die Teilnahmepflicht zu erfüllen,
  • die im Rahmen des Unterrichts oder im Interesse eines geordneten Schullebens notwendigen Anordnungen der Schulleitung, der Lehrkräfte und anderer dazu befugten Personen zu befolgen und die Ordnung in der Schule einzuhalten,
  • alles zu unterlassen, was eine geordnete Unterrichts- und Erziehungsarbeit sowie die Rechte beteiligter Personen beeinträchtigt,
  • die Anlagen, Einrichtungen und Gegenstände unserer Schule, anderer Lernorte oder Orte im Zusammenhang mit schulischen Veranstaltungen pfleglich und respektvoll zu behandeln.

Neben diesen allgemeinen, im Grunde selbstverständlichen Verpflichtungen gilt es aber noch Regeln einzuhalten, die für alle verbindlich sind und erst ein Zusammenleben an der Schule möglich machen. Das sind im Einzelnen:

Verbindliche Regeln

A) Unterrichtszeit und Teilnahme

  1. Schülerinnen und Schüler dürfen das Hauptgebäude über den Haupteingang oder den Schulhofeingang betreten. Vor der ersten Stunde dürfen sie sich im Hauptgebäude aufhalten. Zur zweiten oder dritten Stunde wird das Gebäude erst in der kleinen/am Ende der großen Pause betreten.
  2. Im Rahmen des „Offenen Anfangs“ können die Schülerinnen und Schüler ihre Klassenräume ab 7:30 Uhr betreten. Unterrichtsbeginn der ersten Stunde ist für die Jahrgangsstufe 5 und 6 spätestens 8:05 Uhr (Zeit selbstständigen Lernens), für die älteren Jahrgangsstufen 7:50 Uhr.
  3. Die Schülerinnen und Schüler begeben sich dann zum entsprechenden Lernort. Zu den o. a. Zeiten müssen die Schülerinnen und Schüler im jeweiligen Unterrichtsraum lernbereit sein.
  4. Schülerinnen und Schüler, die pünktlich sind, haben ein Recht auf ungestörtes Arbeiten. Kommen Schülerinnen oder Schüler verspätet, so dürfen sie nicht sofort die Klasse betreten, sondern müssen sich unmittelbar vor dem Raum aufhalten, damit sie beaufsichtigt sind, und dort ruhig verhalten. Die Lehrkraft entscheidet darüber, wann die Zuspätkommenden die Klasse betreten dürfen.
  5. Der Lernort wird erst auf Anweisung der Lehrperson verlassen, frühestens aber nach dem Gong.

B)  Verhalten im Gebäude und auf dem Hof

  1. Während der Unterrichts- und Pausenzeit darf das Schulgelände nicht verlassen werden. Die Pausenordnung ist einzuhalten.
  2. Alles ist pfleglich zu behandeln. Bei Zuwiderhandeln werden Schadensersatzansprüche umgehend geltend gemacht.
  3. Der Verwaltungstrakt unterliegt der Ruhehaltung, die Schülerinnen und Schüler sollen diesen Bereich in Zukunft nur noch in wirklich wichtigen Angelegenheiten aufsuchen.
  4. Das Rauchen und der Genuss von alkoholischen Getränken jeder Art ist streng untersagt; das gilt auch bei allen schulischen Veranstaltungen mit Ausnahme derer, für die besondere Beschlüsse vorliegen.

C)  Verhalten im Unterricht und in den Pausen

Alle am Unterricht Beteiligten haben das Recht auf eine entspannte Atmosphäre, in der gelernt und miteinander umgegangen werden kann. Es sind alle Handlungen und verbalen Attacken zu unterlassen, die dieses Klima stören.

D) Spezielle Problembereiche

1)    Handys und andere Medien

Während der gesamten Schulzeit (Unterricht wie Pausen) bleiben Handys ausgeschaltet in der Tasche. Andere Medien, wie Walk- oder Discman, MP 3–Player, USB–Sticks, Fotogeräte etc. und das entsprechende Zubehör, z.B. Ohrstöpsel usw., bleiben zumindest in der Tasche, besser noch: zu Hause, denn erstens sind dauernde Hinweise auf Verstauen ermüdend und zweitens übernimmt die Schule weder Nachforschungen noch Haftung bei Diebstählen oder Schäden.

Bei Verstoß gegen diese Regeln wird das entsprechende Gerät eingezogen.

Eingezogene Handys werden zum Schulschluss wieder ausgehändigt; bei dreimaligem Verstoß werden die Eltern schriftlich benachrichtigt.

2)    Waffen und andere gefährliche Gegenstände

(z.B. Feuerzeug, Werkzeuge, Laser-Pointer, Elektroschocker, Stahlruten, Pistolen jeder Art, auch waffenscheinfreie Air-Waffen usw.)

Diese Dinge haben in der Schule nichts zu suchen. Zuwiderhandlungen werden besonders streng geahndet.

 3)  Tragen von Kappen und Kleiderordnung

Die Schülerinnen und Schüler kommen angemessen gekleidet zur Schule. Mäntel, Jacken, Handschuhe, Kappen u. Ä. werden im Unterricht ausgezogen. Bauch und Dekolleté bleiben bedeckt. Hosen, die das Gesäß nur halb bedecken, sind unerwünscht; Jogginghosen sind keine angemessene Kleidung.

Kleidung und Schulutensilien mit rechtsradikalem Hintergrund sind nicht gestattet, auch dann nicht, wenn der Gesetzgeber bisher kein eindeutiges Verbot ausgesprochen hat. Im Zweifelsfall entscheidet die Schulleitung.

Bei Zuwiderhandlungen muss über die beanstandete Kleidung ein im Sekretariat erhältliches T-Shirt gezogen werden. Das T-Shirt ist schnellstmöglich gewaschen und gebügelt wieder abzugeben.

 4)   Essen und Trinken während des Unterrichts

Dieses ist nicht gestattet (Ausnahme: länger andauernde Klassenarbeiten oder besondere gesundheitliche Begründungen). Dasselbe gilt für das Kaugummikauen.

Bei Zuwiderhandlungen werden erzieherische Maßnahmen und in schwerwiegenderen Fällen Ordnungsmaßnahmen (nach SchulG § 53) angewandt.

 

Anmerkung: Zurzeit probieren wir aus, wie es sich auf den Schulbetrieb auswirkt, das Trinken während der Unterrichtszeit zuzulassen. Wenn ausreichend Erfahrungen vorliegen, wird die Lehrerkonferenz der Schulkonferenz ggf. einen Beschlusssvorschlag zur Änderung der Schulordnung unterbreiten.