Handynutzung in unser Schule – was ist sinnvoll, was ist nicht gestattet?

Sollen Lehrkräfte Handys wegnehmen oder nicht? Verschiedene Zeitungen haben in den letzten Wochen und Monaten mehrfach über dieses Thema berichtet; die Diskussion darüber erregt die Gemüter. Einerseits sind Handys und Smartphones moderne Kommunikationsmittel, die aus unserem Alltagsleben nicht mehr wegzudenken sind, andererseits bedarf es im schulischen Bereich einiger Regeln des Umgehens damit.

Diese sind in unsere Schulordnung zu finden; diese Regeln hat unsere Schulkonferenz beschlossen. Um während des Schulalltags Konzentration auf das Lernen zu ermöglichen, ist die Benutzung des Handys im Unterricht für private Zwecke nicht gestattet: Denn die Nutzung von Instant-Messenger-Diensten und sozialen Netzwerken würde die Aufmerksamkeit vom Unterricht abziehen; es würde den Lernbetrieb stören, wenn während des Lernens Benachrichtigungstöne Unterrichtsgespräche oder Stillarbeitsphasen unterbrächen. Während Klassenarbeiten und Lernzielkontrollen ist durch diese Regel sichergestellt, dass sich keine Schülerin oder kein Schüler unerlaubter Hilfen bedient und sich auf ungerechtfertigte Weise Vorteile gegenüber anderen verschafft. Insbesondere während der Hofpausen, aber auch im allgemeinen Schulbetrieb gewährleistet das Handyverbot das Persönlichkeitsrecht der Jugendlichen am eigenen Bild. Ungewollte Fotoaufnahmen können so nicht gemacht werden können. Auch ein evtl. Download unzulässiger Internetseiten kann auf diese Weise verhindert werden.

Übereinstimmend mit vielen anderen Schulen und mit der Rechtslage werden Handys bei Verstößen gegen diese Regel durch die jeweilige Lehrkraft abgenommen und in sichere Verwahrung genommen. Am Ende eines Unterrichtstags wird das Mobiltelefon dann wieder ausgehändigt; bei wiederholtem Fehlverhalten sind dann erzieherische Maßnahmen wie etwa ein erzieherisches Gespräch unter Beteiligung der Eltern notwendig. So ist sichergestellt, dass es nicht zu den oben genannten Störungen des Lernens und des schulischen Miteinanders kommen kann.

Aber der Umgang mit dem Smartphone will gelernt sein: Gerade weil diese Geräte nicht mehr aus dem alltäglichen Leben wegzudenken sind, ist ein sinnvoller Umgang damit, vor allem was soziale Netzwerke wie Facebook und Instagram betrifft, immer wieder Unterrichtsthema in unserer Schule – eingebunden in das schulische Medienkonzept. So sensibilisieren wir die Kinder und Jugendlichen auch für die Problematik des „Cybermobbings“ und nutzen hierzu das Präventionsprogramm „click it!“.

Je nach Unterrichtsvorhaben ist es durchaus sinnvoll, dass Handys auch zur Internetrecherche, zur Fotodokumentation eines Unterrichtsvorhabens oder im Rahmen von Interviews in einem Projekt genutzt werden. Diese Art des Handyeinsatzes – unter pädagogischer Leitung der Lehrkräfte – ist natürlich gestattet. So kann eine sinnvolle Nutzung des Smartphones Handy gut eingeübt werden.

Instant-Messenger-Dienste können andererseits außerhalb des Unterrichts den Informationsfluss in den Lerngruppen sicherstellen, auch zu erkrankten Schülerinnen und Schülern. Mehrere Lehrkräfte der Hermann-von-Helmholtz-Realschule nutzen diese Möglichkeiten in Klassengruppen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften – wichtige Informationen, aber auch Arbeitsmaterialien und Lernhinweise lassen sich auf diese Weise leicht weiterverteilen.

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