Schulministerin Gebauer schreibt an die Eltern zur Notbetreuung in den Schulen

In ihrem Brief vom 27.03.2020 wendet sich die Schulministerin des Landes Nordrhein-Westfalen an die Eltern: Darin informiert sie über die Notbetreuung für die Kinder bis zur Jahrgangsstufe 6, die Voraussetzungen, die dafür erfüllt sein müssen, und über notwendige Vorkehrungen im Bereich der Gesundheitsfürsorge. Diese müssen alle Beteiligten einhalten. Kranke Kinder dürfen an der Notbetreuung nicht teilnehmen, damit keine weiteren Menschen angesteckt werden können.

Weitere Informationen sind auf unserer Schulhomepage nachzulesen: An der Notbetreuung dürfen nur diejenigen Kinder teilnehmen, von denen mindestens ein Elternteil in einem Beruf der kritischen Infrastruktur, z. B. im Gesundheitswesen, arbeitet. Die notwendigen Formulare findet man dort und hier (Betreuungsantrag und Bestätigung des Arbeitgebers über die jeweilige Tätigkeit). Erziehungsberechtigte, die Betreuungsbedarf für ihre Kinder haben, melden sich bitte frühzeitig telefonisch unter 0202 5632317 oder per Mail in der Schule. Der Betreuungsbedarf kann auch auf den Anrufbeantworter gesprochen werden. Auch während der Zeit der Schulschließung wird das Telefon regelmäßig abgehört.

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