Notbetreuung für Kinder von Eltern in unverzichtbaren Funktionsbereichen

Seit dem 18.03.2020 findet bei Bedarf nur noch eine Notbetreuung in Schulen für die Kinder statt, deren Elternteile in unverzichtbaren Funktionsbereichen – insbesondere im Gesundheitswesen usw. – arbeiten. Die Notbetreuung in Anspruch nehmen können auch Alleinerziehende in diesen Berufsfeldern. Die Notwendigkeit einer außerunterrichtlichen schulischen Betreuung dieser Kinder muss durch eine entsprechende schriftliche Bescheinigung des Arbeitgebers nachgewiesen werden.

Betroffene Eltern melden sich bitte vorab telefonisch unter 0202 563-2317 in der Schule (eine Anrufweiterleitung während der Zeiten, in denen das Sekretariat nicht besetzt ist, ist eingerichtet). Ebenso ist eine Kontaktaufnahme per Mail bzw. über das Kontaktformular unserer Homepage (dort unten auf der Seite) möglich, damit hier der Einsatz von Betreuungspersonal geplant werden kann, und legen dann unserer Schule ihren schriftlichen Betreuungsantrag vor.

Die beiden am 20.03.2020 aktualisierten Dokumente können hier heruntergeladen werden.

 

 

 

 

 

 

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